Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Zuständigkeiten im Bereich der Heilberufe und Pharmazie
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für …Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Zuständigkeiten und Gebühren für den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der arzneimittel-, betäubungsmittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe und Pharmazie – HeilPharmZuVO)
Stand: 26.08.2026
Für Artikel 1 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für … liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.