Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Zuständigkeiten im Bereich der Heilberufe und Pharmazie

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für …

Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Zuständigkeiten und Gebühren für den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der arzneimittel-, betäubungsmittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe und Pharmazie – HeilPharmZuVO)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

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