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Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“§ 14 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Für § 14 Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.