Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2026 Nr. 8, S. 217, Fsn-Nr. 711

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten, den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule Sachsen im Studienjahr 2026/2027 (Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2026/2027 – SächsZZVO 2026/2027)

4 Normen · ausgefertigt 01.06.2026 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zulassungszahlen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
  3. § 2 Zulassungsbegrenzungen für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sind
  4. § 3 Außerkrafttreten
  5. § 4 Inkrafttreten
  6. Anlagen