Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung§ 2 Ziel des Lehrgangs
Stand: 26.08.2026
Ziel des Lehrgangs ist es, die nach § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung erforderlichen Fachkenntnisse sowie die praktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden zu vermitteln, die die Teilnehmenden zur Erfüllung der Aufgaben in der amtlichen Lebensmittelkontrolle befähigen.