Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen …Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Justizvollzugsdienstes, des Justizwachtmeisterdienstes in der Fachrichtung Justiz, des Vollzugsdienstes in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen sowie der Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr (Sächsische Heilfürsorgeverordnung – SächsHfVO)
Stand: 26.08.2026
Für Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen … liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.