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Sächsisches Integrations- und TeilhabegesetzPräambel
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Sachsen versteht sich als ein weltoffenes und zukunftsorientiertes Land. Zunehmende Zuwanderung ist Herausforderung und Chance zugleich. Die humanitäre Verantwortung des Freistaates Sachsen gebietet, Flüchtlingen mit einer mittelfristigen oder dauerhaften Bleibeperspektive die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ebenso gilt es, staatlicherseits alles zu unternehmen, um die Potentiale von Zuwanderern, insbesondere das Potential von Fach- und Nachwuchskräften für die sächsische Wirtschaft, nutzbar zu machen. Im Interesse des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhaltes ist eine möglichst frühzeitige Integration der im Freistaat Sachsen ankommenden und bleibenden Menschen zentrale Grundlage zur Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen und zur Nutzung der Potentiale.
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein dynamischer gesamtgesellschaftlicher und generationenübergreifender Prozess, der auf eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens abzielt und von allen im Freistaat Sachsen lebenden Menschen gestaltet wird. Dieser Prozess wird bedarfsorientiert durch verschiedene Leistungen und Angebote unterstützt. Art und Umfang der Teilhabemöglichkeiten der oder des Einzelnen richten sich hierbei nach dem aufenthaltsrechtlichen Status. Es ist erforderlich, dass sich alle im Freistaat Sachsen lebenden Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Sachsen, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ihren Ordnungsprinzipien und Wertvorstellungen verpflichtet fühlen und sich gegenseitig mit Achtung, Respekt und Toleranz begegnen.
Eine gelungene Integration der Menschen mit Migrationshintergrund bietet Chancen für unser Land nicht nur in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Sie kann auch einen Beitrag zur Lösung grundlegender gesamtgesellschaftlicher Fragen, wie dem demografischen Wandel und dem damit einhergehenden Arbeitskräftemangel, leisten.
Integration orientiert sich am Grundsatz des Forderns und Förderns. Der Wille und das Engagement zu Integration und Teilhabe werden erwartet. Eigeninitiative zum Erwerb der deutschen Sprache und zumutbare Anstrengungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts stellen dabei zentrale Bestandteile dar. Die Förderung soll den Weg zur Integration, insbesondere in der Anfangsphase des Aufenthaltes im Freistaat Sachsen, durch ein abgestimmtes System relevanter Strukturen erleichtern und Teilhabe ermöglichen.
Um das Anliegen der Integration in diesem Sinne zu unterstützen, hat der Sächsische Landtag das vorliegende Sächsische Gesetz zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund beschlossen.