Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz§ 28 Evaluation
Stand: 26.08.2026
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes überprüft die Staatsregierung in einer Evaluation die Anwendung dieses Gesetzes und seine Auswirkungen.