Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Sächsische Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung§ 21 Prüfungs- und Teilnehmergebühren
Stand: 26.08.2026
Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Die Teilnehmergebühr für die theoretische Ausbildung wird durch die Bildungseinrichtung festgesetzt.