Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget
Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget§ 7 Durchführungsvorschriften
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft erlässt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.