Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis
Zehntes Sächsisches KostenverzeichnisAnlage 2 (zu Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2)
Stand: 26.08.2026
Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte
Basisjahr 2021 = 1,00 (aktuelle Werte siehe Fußnote)
Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte Nummer Gebäudeart Rohbauwert
Nummer Gebäudeart Rohbauwert
EUR/m³
1 Wohngebäude 150
2 Wochenendhäuser 132
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 202
4 Schulen 193
5 Kindergärten 172
6 Hotels, Pensionen und Heime bis 60 Betten, Gaststätten 172
7 Hotels, Heime und Sanatorien mit mehr als 60 Betten 201
8 Krankenhäuser 223
9 Versammlungsstätten, soweit nicht unter Nummer 7 oder 12 aufgeführt 172
10 Kirchen 193
11 Leichenhallen und Friedhofskapellen 158
12 Turn- und Sporthallen, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 114
13 Hallenbäder 186
14 sonstige, nicht unter den Nummern 1 bis 13 aufgeführte eingeschossige Gebäude, zum Beispiel Umkleideräume von Sporthallen und Schwimmbädern 145
15 Verkaufsstätten 1) , soweit sie eingeschossig sind 114
16 Verkaufsstätten 2) , soweit sie mehrgeschossig sind 203
17 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 91
18 Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 111
19 Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 133
20 Tiefgaragen 206
21 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Tennishallen sowie einfache Sporthallen, soweit sie eingeschossig sind, bis 50 000 m³ Brutto-Rauminhalt
21.1 mit nicht geringen Einbauten 3) 100
21.2 ohne oder mit geringen Einbauten 3)
21.2.1 bis 2 000 m³ Brutto-Rauminhalt
21.2.1.1 Bauart schwer 4) 71
21.2.1.2 sonstige Bauart 62
21.2.2 der 2 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m³
21.2.2.1 Bauart schwer 4) 62
21.2.2.2 sonstige Bauart 49
21.2.3 der 5 000 m³übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
21.2.3.1 Bauart schwer 4) 49
21.2.3.2 sonstige Bauart 39
22 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, soweit sie mehrgeschossig sind, bis 100 000 m³ Brutto-Rauminhalt
22.1 ohne oder mit geringen Einbauten 3) 145
22.2 mit nicht geringen Einbauten 3) 167
23 sonstige kleinere gewerbliche Bauten, soweit sie eingeschossig sind, soweit nicht unter Nummer 21 aufgeführt 122
24 Stallgebäude, Scheunen und sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, ausgenommen Güllekeller wie Nummer 21
25 Güllekeller, soweit sie unter Ställen oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen 119
26 Schuppen, offene Kleingaragen, offene Feldscheunen und ähnliche Gebäude 56
27 Gewächshäuser
27.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 39
27.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 25
Zuschläge auf die Rohbauwerte:
Zuschläge Spiegelstrich von Art des Gebäudes Prozent
– bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen 5 Prozent
– bei Hochhäusern 10 Prozent
– bei Gebäuden mit befahrbaren Decken, außer bei den Nummern 18 bis 20 10 Prozent
– bei Hallenbauten mit Kränen, bei denen der Standsicherheitsnachweis für die Kranbahnen geprüft werden muss, für den von den Kranbahnen erfassten Hallenbereich, vervielfacht mit der Indexzahl nach Tarifstelle 1.2 zweiter Absatz Satz 1 64 EUR/m²
Anmerkungen:
In den Rohbauwerten ist die Umsatzsteuer enthalten.
Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten der Rohbauwert anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen. Der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses ist, abweichend von DIN 277, nur mit einem Drittel seines Rauminhalts anzurechnen.
Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen, wie Pfahlgründungen oder Schlitzwände, sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Bauwerten hinzuzurechnen. Bei Flächengründungen (elastisch gebettete Sohlplatten) sind je Quadratmeter Sohlplatte 2 m³, abzüglich des Volumens der Bodenplatte und einer darunter liegenden Dämmschicht, zum Brutto-Rauminhalt hinzuzurechnen.
Die vor Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses vom 26. März 2025 durch die oberste Bauaufsichtsbehörde nach laufender Nummer 17 Tarifstelle 1.2 der Anlage 1 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses erfolgte Bekanntmachung der fortgeschriebenen Rohbauwerte behält ihre Gültigkeit.
Fußnoten:
1) Bei Hallenbauten ohne oder mit geringen Einbauten ist der Rohbauwert um 30 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4.
2) Bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten mit geringen Einbauten, deren Nutzflächen fast ausschließlich dem Verkauf oder der Ausstellung dienen, ist der Rohbauwert um 40 Prozent zu reduzieren. Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4.
3) Hierzu zählen auch Einbauten im Sinne der Anlage 1 laufende Nummer 17 Tarifstelle 1.2 dritter Absatz Satz 4.
4) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton einschließlich Leicht- und Gasbeton oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen.