Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zschopau – Teilgebiet 1“
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …§ 3 Ersatzverkündung, Einsichtnahme
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-18834/3#abs-1 (1) Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:
– Landesdirektion Sachsen – Dienststelle Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41, Raum 451
09120 Chemnitz
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
– Landratsamt Erzgebirgskreis
Untere Wasserbehörde
Schillerlinde 6, Raum 217
09496 Marienberg
Montag, Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-18834/3#abs-2 (2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht zu den Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 09120 Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 niedergelegt. Gleichzeitig ist die Rechtsverordnung auf dem Umweltportal der Landesdirektion Sachsen dauerhaft einsehbar.