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Sächsische Studienplatzvergabeverordnung

§ 24 Anwendungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Kapitel regelt die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen an den Hochschulen, soweit es sich nicht um Studienplätze der in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge handelt, sowie das Anmeldeverfahren. Davon ausgenommen sind Studienplätze an Kunsthochschulen, an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum sowie an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).

§ 23 § 25