Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der …§ 6
Stand: 26.08.2026
Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden von den vertragsschließenden Ländern bei dem Justizministerium Baden-Württemberg hinterlegt worden sind.
Stuttgart, den 1. April 2005
Prof. Dr. Ulrich Goll
München, den 7. April 2005
Dr. Beate Merk
Dresden, den 12. April 2005
Geert Mackenroth