Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau
Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen …Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14058/1#abs-1 (1) Dem am 15. April 2014 geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen (Staatsvertrag) wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14058/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.