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Landesentwicklungsplan 2013II. Neue Herausforderungen für die nachhaltige Raumentwicklung des Freistaates Sachsen
Stand: 26.08.2026
Seit der letzten Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes im Jahr 2003 haben sich die Rahmenbedingungen auf internationaler und nationaler Ebene, aber auch die teilräumlichen Herausforderungen für die räumliche Entwicklung im Freistaat Sachsen selbst weiter verändert.
Die aktuelle Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes greift diese Entwicklungen und Herausforderungen auf. Sie setzt damit einen den LEP 2003 im Sinne von verlässlicher Planungskontinuität fortentwickelnden Rahmen für die räumliche Entwicklung in partnerschaftlicher Verantwortung aller Ebenen der räumlichen Planung und der raumrelevanten Fachplanungen.
Die folgenden Handlungsschwerpunkte fassen die im Vergleich zum LEP 2003 neuen beziehungsweise zunehmenden Herausforderungen zusammen und geben einen Überblick über die damit verbundenen wesentlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung, wie sie im Gliederungspunkt III verankert sind. Sie stellen aber nicht die gesamte Komplexität der raumordnerischen Erfordernisse dar, wie sie sich aus Gliederungspunkt III mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung ergeben. Auch ist damit keine Prioritätensetzung verbunden. Die Handlungsschwerpunkte der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes orientieren sich an den von der Staatsregierung am 16. März 2010 beschlossenen sechs Eckpunkten zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes.
Handlungsschwerpunkte der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes
Einbindung Sachsens in die europäische Raumentwicklung
Veranlassung
Mit der Erweiterung der Europäischen Union um zunächst zehn, vor allem östliche Mitgliedstaaten im Mai 2004 sowie um Rumänien und Bulgarien im Januar 2007 verlor der Freistaat Sachsen seine frühere Randlage an der EU-Außengrenze und liegt nun „in der Mitte Europas“. Damit hat die Europäische Struktur- und Kohäsionspolitik für Sachsen eine neue Dimension erlangt. Die Stärkung der traditionellen Funktion als Tor zu Mittel-, Ost- und Südosteuropa ist eine wichtige Grundlage, um den Freistaat Sachsen als attraktiven Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraum in einem zusammenwachsenden Europa modern und zukunftsfähig zu entwickeln.
Am 19. Mai 2011 wurde die neue Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020 (TA 2020) verabschiedet, in der insbesondere die Beachtung der territorialen Dimension in der Kohäsionspolitik und für die Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ betont wird.
Die TA 2020 benennt sechs Territoriale Prioritäten bei der Entwicklung der EU:
– Förderung einer polyzentrischen und ausgewogenen Raumentwicklung,
– Förderung der integrierten Entwicklung in Städten, ländlichen Gebieten und Sonderregionen,
– Territoriale Integration in grenzübergreifenden und transnationalen funktionalen Regionen,
– Gewährleistung der globalen Wettbewerbsfähigkeit von Regionen durch eine starke lokale Wirtschaft,
– Verbesserung der territorialen Anbindung für den Einzelnen, für Gemeinden und Unternehmen,
– Verwaltung und Verknüpfung der Umwelt-, Landschafts- und Kulturgüter von Regionen.
Noch vor der TA 2020 war bereits mit der Strukturfondsperiode von 2007 bis 2013 die räumliche Dimension als eigenständiges Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Ziel 3) neben dem Ziel der Konvergenz (Ziel 1) und dem Ziel Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Ziel 2) festgelegt worden. Auch im Vertrag von Lissabon wurde neben dem wirtschaftlichen und sozialen nun auch der Territoriale Zusammenhalt neu verankert (Artikel 3 EUV).
Die Vertiefung und Ausweitung der EU-Integration sowie die wachsende wechselseitige Abhängigkeit der Regionen stellen die EU vor neue Herausforderungen, denn Ungleichheiten und Unterschiede in Rechtsordnungen sowie in den politischen und sozialen Systemen haben noch immer erhebliche Auswirkungen auf die Regionen.
Die Verbesserung des Territorialen Zusammenhaltes erfordert eine wirksame Koordinierung verschiedener Politikbereiche, Akteure, Planungsmechanismen sowie die Erzeugung und gemeinsame Nutzung von gebietsspezifischem Wissen und insbesondere die vertikale und horizontale Koordinierung zwischen Entscheidungsgremien auf verschiedenen Ebenen und sektorbezogenen Maßnahmen. Maßnahmen auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene wird bei der Umsetzung der TA 2020 eine zentrale Rolle beigemessen.
Die mit Hilfe der Förderinstrumente der EU-Struktur- und Kohäsionspolitik (Europäische Territoriale Zusammenarbeit) durchgeführten Projekte haben erheblich zu einer positiven Raumentwicklung beigetragen. Hier gilt es auch weiterhin der traditionellen Brückenfunktion als Tor zu Ost- und Südosteuropa Rechnung zu tragen sowie den Ausbau und die Gestaltung der transeuropäischen Netze zu gewährleisten.
Dies bedeutet für Sachsen, dass die Zusammenarbeit über Länder- und Staatsgrenzen hinweg ohne Alternative ist, um die menschlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Ressourcen der Grenzregionen voll auszuschöpfen und in Wert zu setzen.
Handlungsschwerpunkte:
– Verbesserung der Vernetzung der sächsischen Städte der Metropolregion Mitteldeutschland untereinander und mit den angrenzenden Regionen und Metropolregionen benachbarter Länder und Nachbarstaaten durch leistungsfähige Verkehrsverbindungen und die Einbindung in die transeuropäischen Netze und großräumige Verkehrskorridore (Kapitel 1.6 Länderübergreifende Zusammenarbeit und Europäische Metropolregion Mitteldeutschland),
– Entwicklung und Verstetigung der Kooperationsnetzwerke auch Landes- und Staatsgrenzen übergreifend unter Einbeziehung der Wirtschaft und anderer regionaler Akteure zur Stärkung der regionalen Handlungsfähigkeit (Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation),
– Raumordnerische Zusammenarbeit der Träger der Regionalplanung insbesondere zur Realisierung von besonderen grenzübergreifenden Entwicklungserfordernissen (Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation),
– Entwicklung der Wirtschafts- und Kulturregion Sachsen-Böhmen-Niederschlesien (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit),
– Verbesserung der Einbindung Sachsens in die großräumigen europäischen Verkehrskorridore und transeuropäischen Netze (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit),
– Abstimmung und Umsetzung von Planungen und Maßnahmen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit),
– weitere Stärkung der Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik durch die Träger der Regionalplanung und Erarbeitung gemeinsamer Strategien und Entwicklungskonzepte (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsens in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit),
– Festlegung von „Grenznahen Gebieten“ als Räume mit besonderem Handlungsbedarf (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf),
– Abbau von lagebedingten Nachteilen (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf),
– Weiterentwicklung von Teilräumen entlang des Grenzraumes auf Grundlage ihrer regionsspezifischen Potenziale (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf),
– Nachhaltige Entwicklung der traditionellen Tourismusgebiete Erzgebirge, Oberlausitzer Bergland, Sächsische Schweiz, Vogtland und Zittauer Gebirge unter Berücksichtigung von grenzübergreifenden Tourismusangeboten (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf und Kapitel 2.3.3 Tourismus und Erholung),
– Schaffung der Voraussetzungen für eine abgestimmte, grenzüberschreitende Pflege und Entwicklung der Sächsisch-Böhmischen-Schweiz (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft),
– Gewährleistung eines auch grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutzes (Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz),
– Vernetzung von Kultureinrichtungen und -initiativen sowie Intensivierung des grenzüberschreitenden Kulturaustausches und der grenzüberschreitenden Kulturpflege (Kapitel 6.4 Kultur und Sport).
Förderung von Innovation und Wachstum – Sicherung der räumlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft
Veranlassung
Der Freistaat Sachsen sieht sich, wie viele andere europäische Regionen, großen Herausforderungen an die Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Globalisierung gegenüber. Der europäische Integrationsprozess und rasanter technologischer Fortschritt prägen ebenso die Rahmenbedingungen für Arbeit und Kapital wie die zunehmende Verknappung und Verteuerung von Ressourcen oder das Erfordernis verstärkter Vernetzung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung.
Um für den Freistaat Sachsen eine adäquate räumliche Strategie zum Umgang mit den Herausforderungen abzuleiten, ist es erforderlich, die spezifische Raum- und Wirtschaftsstruktur seiner unterschiedlichen Teilräume mit ihren Entwicklungspotenzialen und Stärken zu beachten, aber auch vorhandenen Schwächen entgegenzuwirken.
Die Unternehmenslandschaft im Freistaat Sachsen ist nach wie vor von kleineren und mittleren Unternehmen geprägt. Bündelung und Vernetzung („Clusterbildung“) sind Voraussetzungen, um an der technologischen Entwicklung teilzuhaben. Wachsender Innovationsbedarf ergibt sich auch aus der tendenziell zunehmenden Ressourcenknappheit und Ressourcenverteuerung, aus dem Klimawandel und aus dem demografischen Wandel.
Zu den erforderlichen Standort- und Rahmenbedingungen gehören vor allem:
– eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur,
– ausreichende Flächenangebote zur Sicherung von Wirtschaftsstandorten und neuen Entwicklungsoptionen für Wirtschaft und Wissenschaft,
– eine sichere, bezahlbare und umweltgerechte Energieversorgung,
– ein verlässlicher Rahmen für eine nachhaltige Rohstoffnutzung und -versorgung,
– ein hohes und weit gefächertes Bildungsniveau,
– die Erschließung von erforderlichem Fachkräftepotenzial,
– attraktive weiche Standortfaktoren (wie Wohn- und Umweltqualität, Kultur und Freizeit, medizinische Versorgung),
– eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,
– die Erschließung und Vernetzung touristischer Potenziale,
– die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik,
– ein investitionsfreundliches Klima für Wachstum und Beschäftigung durch Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungs- und Verfahrensabläufen.
Handlungsschwerpunkte:
– Erhalt und Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine vielfältig strukturierte Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (Kapitel 4.1 Freiraumschutz und Kapitel 4.2 Freiraumnutzung) sowie Erweiterung der Erwerbsgrundlagen außerhalb dieser Bereiche im ländlichen Raum (Kapitel 1.2 Raumkategorien),
– Stärkung der Zentralen Orte als Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat (Kapitel 1.3 Zentrale Orte und Verbünde),
– Steigerung der Wahrnehmung der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland als bedeutende Wirtschafts- und Technologieregion und Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb und umlandbezogen (Kapitel 1.6 Länderübergreifende Zusammenarbeit und Europäische Metropolregion Mitteldeutschland),
– Sicherung und Nutzung der Potenziale der unterschiedlich strukturierten Teilräume Sachsens und gezielte Stärkung benachteiligter Regionen (Kapitel 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung, Kapitel 1.2 Raumkategorien und Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf),
– weitere Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für die Entwicklung Sachsens als europäischer Wirtschaftsraum in seiner Brückenfunktion von West- und Ost- sowie Nord- und Südeuropa und als Bestandteil eines neu zu entwickelnden Wirtschaftsraumes in Europa sowie Ausweitung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Kapitel 2.1.2 Einbindung Sachsen in Europa und Europäische Territoriale Zusammenarbeit und Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf),
– Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft durch eine entsprechende Standortvorsorge mit Anbindung an eine leistungsfähige Infrastruktur (Kapitel 2.3.1 Gewerbliche Wirtschaft und Kapitel 3 Verkehrsentwicklung),
– Stärkung der Tourismuswirtschaft, vor allem in qualitativer Hinsicht, und Beseitigung von bestehenden Lücken in der infrastrukturellen Ausstattung der Regionen (Kapitel 2.3.3 Tourismus und Erholung),
– Raumordnerische Sicherung der einheimischen Rohstoffvorkommen (Kapitel 4.2.3 Bergbau und Rohstoffsicherung),
– Schaffung der räumlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien (Kapitel 5.1 Energieversorgung) und der Braunkohle (Kapitel 4.2.3 Bergbau und Rohstoffsicherung).
Sicherung der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels
Veranlassung
Ein langfristiger Rückgang der Bevölkerungsanzahl sowie die Alterung der Bevölkerung sind die wesentlichen Merkmale des demografischen Wandels in Sachsen. Die demografischen Veränderungen verlaufen dabei, verglichen mit dem bundesdeutschen Durchschnitt auf hohem Niveau und regional sehr differenziert, wobei der ländliche Raum mit seinen Teilräumen stärker als die Verdichtungsräume von diesen Entwicklungen betroffen ist. Grundlage für eine Einschätzung der künftigen demografischen Entwicklung ist die jeweils gültige Bevölkerungsprognose. Derzeit gilt die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen vom 30. November 2010 mit einem Prognosehorizont bis zum Jahr 2025 (www.statistik.sachsen.de/bevprog).
Die Veränderungen durch eine ältere, abnehmende und räumlich zunehmend ungleich verteilte Bevölkerung wirken in alle Lebensbereiche hinein. Der demografische Wandel beeinflusst die öffentlichen Haushalte. Einerseits verringert der Rückgang der Bevölkerung die Einnahmeseite des Landes und der Kommunen. Andererseits kann man aber auch die notwendigen Anpassungsprozesse und Strategien des Gegensteuerns als eine Chance für eine Erneuerung und Qualitätsverbesserung, zum Beispiel infrastruktureller Leistungen und des ehrenamtlichen Engagements, begreifen. Die Gegenstrategien zielen vor allem darauf ab, die Geburtenraten und die Zuwanderungsrate zu erhöhen beziehungsweise die Abwanderung zu verringern. Hier greifen vor allem lokale Wachstumsstrategien mit wirtschaftlichen Maßnahmen, wie der Schaffung eines ausreichenden und attraktiven Arbeitsplatzangebotes, Investitionen im Bildungsbereich, Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit und Frauenförderung sowie die Stärkung weiterer weicher Standortfaktoren, zum Beispiel in den Bereichen Kultur und Freizeit.
Im Bereich der Daseinsvorsorge geht es vor allem darum, den Menschen im Interesse der Chancengerechtigkeit und der gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Teilräumen einen barrierefreien Zugang zu den Einrichtungen und Leistungen der Daseinsvorsorge auch unter den sich verändernden demografischen Bedingungen, und damit auch reduzierten finanziellen Ressourcen, zu gewährleisten. Wesentliche Herausforderungen sind die Gefährdung der Tragfähigkeit von sozialen Einrichtungen sowie der technischen Infrastrukturen als auch die veränderten Bedarfe infolge der veränderten Altersstrukturen, insbesondere des erhöhten Anteils älterer Menschen. Unter Berücksichtigung der räumlichen Differenzierung des demografischen Wandels sowie auch der unterschiedlichen Potenziale der Teilräume in Sachsen müssen regionale Spielräume geschaffen werden, indem flexible, nachfragegerechte und auf den jeweiligen Teilraum zugeschnittene Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge ermöglicht werden. Bündelung, Vernetzung, Kooperation, Nutzung neuer Medien, E-Government, die flexible Handhabung von Standards, die Bereitstellung von Leistungen anstelle von Einrichtungen und die zeitgemäße Anpassung von Inhalten und Organisationsformen seien hier als wesentliche Lösungsansätze genannt.
Beide Strategieoptionen, die Anpassung und das Gegensteuern, schließen sich einander grundsätzlich nicht aus, sondern können auch gleichzeitig verfolgt und kombiniert werden.
Handlungsschwerpunkte:
– Berücksichtigung der künftigen demografischen Rahmenbedingungen bei Infrastrukturinvestitionen (Kapitel 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung),
– Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit, insbesondere auch zur Bewältigung von Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben (Kapitel 1.2 Raumkategorien und Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation),
– Stärkung der Zentralen Orte als Standorte für Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Kapitel 1.3 Zentrale Orte und Verbünde),
– Auftrag an die Träger der Regionalplanung, die Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten zur Sicherung der Daseinsvorsorge sowie für öffentliche Aufgaben im Stadt-Umland-Bereich zu übernehmen (Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation),
– Zusammenarbeit im Bereich der Daseinsvorsorge in grenznahen Gebieten (Kapitel 2.1.3 Räume mit besonderem Handlungsbedarf),
– Konzentrationsgebot der Siedlungsentwicklung auf die Verknüpfungspunkte des ÖPNV/SPNV sowie Konzentrationsgebot von zentralörtlichen Einrichtungen auf die Versorgungs- und Siedlungskerne der Zentralen Orte (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– dem demografischen Wandel angemessene Stadtentwicklung und Stadtumbau (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung),
– Innovative Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Dörfern („Dorfumbau“ – Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung),
– Erhalt und Ausbau des bestehenden Straßennetzes und bedarfsgerechte Schließung bestehender Lücken (Kapitel 3.2 Straßenverkehr),
– bedarfsgerechte Weiterentwicklung des ÖPNV in allen Regionen (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur),
– Verknüpfung des ÖPNV mit anderen Verkehrsträgern im Rahmen integrierter Verkehrssysteme (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur),
– Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes und Stärkung des Radverkehrs, insbesondere unter Berücksichtigung der Elektromobilität (Kapitel 3.8 Fahrrad- und Fußgängerverkehr),
– flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen in allen Landesteilen (Kapitel 5.3 Telekommunikation),
– Festlegungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Kapitel 6.1 Sicherung der Daseinsvorsorge), dabei:
– Bündelung in den Zentralen Orten,
– Sicherung der Barrierefreiheit,
– Eigenverantwortliche Sicherung der Daseinsvorsorge durch die Zentralen Orte,
– Vernetzung, Kooperation und Abstimmung öffentlicher, freier und privat-gewerblicher Träger der Daseinsvorsorge,
– flexible und bedarfsgerechte Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum,
– maßgebliche Einbeziehung lokaler Akteure und bürgerschaftlichen Engagements,
– Sicherung eines breiten, gleichwertigen und bedarfsgerechten Angebotes von Diensten und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in allen Landesteilen; regionale Vernetzung der Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangebote im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen; Zentrale Orte als Standorte für Krankenhäuser; Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum; flächendeckende Stabilisierung der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung (Kapitel 6.2 Gesundheits- und Sozialwesen),
– Ausrichtung der Standorte der Schulen am System der Zentralen Orte (Kapitel 6.3 Erziehungs- und Bildungswesen, Wissenschaft),
– Verknüpfung der Kultureinrichtungen von regionaler Bedeutung mit dem Standortsystem der Zentralen Orte; Vernetzung von Kultureinrichtungen (Kapitel 6.4 Kultur und Sport),
– flächendeckendes Netz von Sportanlagen und -einrichtungen in allen Landesteilen in zumutbarer Erreichbarkeit; Zentrale Orte als Standorte für Anlagen mit überörtlicher Bedeutung; regional abgestimmte Konzepte zur Sportstättenentwicklungsplanung; gemeindeübergreifender Betrieb/Sanierung/Neubau von Sportanlagen (Kapitel 6.4 Kultur und Sport),
– Verteilung von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Sicherheit und Ordnung derart, dass in allen Landesteilen eine ausreichende und bürgernahe Versorgung gewährleistet ist; Zentrale Orte als Standorte für Einrichtungen des überörtlichen Bedarfs (Kapitel 6.5 Öffentliche Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Sicherheit und Ordnung, Verteidigung).
Ressourcenschonende Mobilität und integrierte Verkehrsentwicklung.
Veranlassung
Trotz wesentlicher Fortschritte beziehungsweise Erfolge bei der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sind auch zukünftig unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Anforderungen erhebliche Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Verkehrsinfrastruktur erforderlich.
Ein leistungsfähiges und effizientes Verkehrssystem ist Voraussetzung für die Stärkung der Position des Freistaates Sachsen im Wettbewerb der Regionen und unter den Bedingungen der Globalisierung. Dazu gehören eine bedarfsgerecht ausgebaute und instand gehaltene Verkehrsinfrastruktur, die gleichzeitig essenzieller Standortfaktor für Wirtschaft, Wohlstand und Lebensqualität ist, sowie integrierte Verkehrskonzepte als Grundlage für eine effektive und verträgliche Verkehrsentwicklung.
Sachsens Position als Logistikstandort, als Drehscheibe und Standort beziehungsweise Vorreiter für innovative nachhaltige Verkehrslösungen innerhalb Europas ist zu stärken und auszubauen.
Um das weitere Zusammenwachsen Europas zu fördern, sind die sächsischen Verkehrsnetze mit den Transeuropäischen Netzen leistungsfähig und bedarfsgerecht zu verflechten. Dabei sind der großräumige Leistungsaustausch zwischen den Teilräumen Sachsens, insbesondere zwischen den Städten der Metropolregion Mitteldeutschland, sowie der Leistungsaustausch zu anderen deutschen Metropolregionen und zu europäischen Wirtschaftsräumen zu unterstützen.
Bei Neubau von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen ist auf effiziente Flächennutzung und eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu achten, wobei zukünftig der Erhaltung der Infrastruktur ein immer höherer Stellenwert zukommen wird (Erhaltung vor Aus- und Neubau).
Die Sicherung der Mobilität für alle Einwohner ist im Freistaat Sachsen mit seinen unterschiedlichen regionalen Bedingungen ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität der Bevölkerung in allen Landesteilen. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen und der daraus resultierenden, regional unterschiedlichen Entwicklung der Verkehrsnachfrage muss mit einer differenzierten, bedarfsgerechten Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, auch für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr, und einer angepassten Angebotspolitik des ÖPNV reagiert werden. Zwischen den einzelnen Verkehrsangeboten ist ein diskriminierungsfreier Wettbewerb zu schaffen.
Es sind verkehrspolitische Lösungen zu entwickeln, die Mobilität nachhaltig organisieren. Der Einsatz von Elektromobilität bietet dabei große Potenziale zur Reduzierung von Schadstoffemissionen und ist deshalb am Automobilstandort Sachsen zu stärken. Innovative Fahrzeugkonzepte sollen den Transportraum besser auslasten. Durch den Einsatz moderner intermodaler Verkehrsmanagementsysteme soll eine effiziente und stärkere verkehrsträgerübergreifende Vernetzung erreicht werden.
Mobilität ist ein Bürgerrecht. Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Bürgerrechts ist eine verkehrsträgerübergreifende Verkehrspolitik. Gleichzeitig ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsarten und alle Verkehrsteilnehmer bei der Infrastrukturentwicklung ein wichtiges Ziel.
Handlungsschwerpunkte:
– Erhaltung und Verbesserung des Straßennetzes und Sicherung der hierfür erforderlichen Trassen und Korridore in Sachsen (Kapitel 3.2 Straßenverkehr),
– Entwicklung der überregionalen Eisenbahninfrastruktur, sodass Sachsen bestmöglich an das nationale und europäische Eisenbahnnetz angebunden wird (Kapitel 3.3 Überregionale Eisenbahninfrastruktur, Transeuropäische Netze und Schienenpersonenfernverkehr),
– organisatorische und infrastrukturelle Weiterentwicklung des gesamten ÖPNV (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur),
– Schaffung eines integrierten Verkehrssystems (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur),
– Weiterentwicklung von qualitativ hochwertigen, tariflich weitgehend einheitlichen und benutzerfreundlichen Nahverkehrssystemen (Kapitel 3.4 Öffentlicher Personennahverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur),
– Sicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Verkehrsflughäfen Leipzig und Dresden (Kapitel 3.5 Luftverkehr),
– Sicherung der Binnenschifffahrt auf der Elbe im Rahmen der Unterhaltung mit Mindesttiefen der Fahrrinnen und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sächsischen Häfen (Kapitel 3.6 Binnenschifffahrt),
– bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Güterverkehrszentren und bedarfsgerechter Ausbau von Terminals für den kombinierten Verkehr (Kapitel 3.7 Güterverkehr),
– Entwicklung eines landesweiten Radverkehrsnetzes unter Berücksichtigung des Alltagsradverkehrs, des Schülerradverkehrs und des Radverkehrstourismus (Kapitel 3.8 Fahrrad- und Fußgängerverkehr).
Effiziente Flächennutzung und Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
Veranlassung
Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und eine wirtschaftlich effiziente Flächennutzung, welche von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird, ist eine wichtige Aufgabe der weiteren Entwicklung des Freistaates Sachsen. Dazu werden drei Strategien verfolgt: Vermeiden (Aktiver Freiflächenschutz und Flächensparendes Bauen), Mobilisieren (Aktivierung von Baulücken, Entsiegelung im Bestand) und Revitalisieren (Revitalisierung beziehungsweise Rekultivierung von Brachflächen und Stadtumbau).
Das Ziel einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme kann aber nicht durch völligen Verzicht auf Neuausweisungen realisiert werden. Um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch die Ansiedelung oder Erweiterung von Industrie und Gewerbe sowie durch Verkehrs- und Logistikinfrastruktur zu erhalten und um den Bedürfnissen nach attraktiven und kostengünstigen Wohnverhältnissen Rechnung zu tragen, ist entsprechend begründeter Flächenbedarf weiterhin zu berücksichtigen.
Handlungsschwerpunkte:
– Koordinierung der Flächennutzungsansprüche und einer effizienten Flächennutzung für die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit von Wirtschaft einschließlich Landwirtschaft und Infrastruktur in den Verdichtungsräumen (Kapitel 1.2 Raumkategorie),
– Verminderung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– Konzentration der Siedlungstätigkeit im Bereich von Verknüpfungspunkten des ÖPNV (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– Konzentration der zentralörtlichen Einrichtungen in den Versorgungs- und Siedlungskernen sowie neuer Wohnbaugebiete in zumutbarer Entfernung zum Versorgungs- und Siedlungskern (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– Beschränkung der baulichen Entwicklung in den Gemeinden auf die Eigenentwicklung; Zulässigkeit einer über die Eigenentwicklung hinausgehenden baulichen Entwicklung in den Zentralen Orten und Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– Beplanungsgebot von Brachflächen, sofern Marktfähigkeit gegeben ist; Rekultivierung beziehungsweise Renaturierung von Brachflächen im Außenbereich sowie von nicht revitalisierbaren Brachen (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– Zulässigkeit der Ausweisung von Baugebieten im Außenbereich nur in Ausnahmefällen, wenn geeignete Flächen im Innenbereich nicht ausreichend vorhanden sind. Anbindung solcher Baugebiete an vorhandene im Zusammenhang bebaute Ortsteile (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– Auftrag an die Träger der Regionalplanung zur Hinwirkung auf ein Regionales Flächenmanagement unter Einbeziehung der kommunalen Ebene (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– Freihaltung von Regionalen Grünzügen und Grünzäsuren von Bebauung und von anderen funktionswidrigen Nutzungen (Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen),
– Gewährleistung einer energiesparenden integrierten Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung bei der Entwicklung der Städte und Dörfer (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung),
– Rückbau beziehungsweise Zwischennutzung von leerstehender Bausubstanz einschließlich eines Leerstandsmanagements bei Dörfern mit hohem Gebäudeleerstand (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung),
– Bedarfsgerechte Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen zur Sicherung der Eigenentwicklung unter Prüfung der Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation (Kapitel 2.3.1 Gewerbliche Wirtschaft),
– Schutz vor beziehungsweise Beschränkung von Zerschneidung in unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen einschließlich Rückbau von nicht mehr benötigten zerschneidend wirkenden Elementen in angrenzenden Bereichen (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft),
– Lenkung der unvermeidbaren Neuinanspruchnahme von Flächen auf anthropogen vorbelastete Böden beziehungsweise auf Böden mit geringer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion, den Arten- und Biotopschutz, als natur- und kulturgeschichtliche Urkunden oder für die Regeneration der Ressource Wasser (Kapitel 4.1.3 Bodenschutz, Altlasten),
– Sicherung von siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereichen und Freihaltung von Neubebauung und Versiegelung (Kapitel 4.1.4 Siedlungsklima),
– Sicherung von Böden besonderer Funktionalität, insbesondere für die landwirtschaftliche Produktion (Kapitel 4.1.3 Bodenschutz, Altlasten und Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft),
– Schutz von Wäldern mit besonderer Bedeutung (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft),
– Auftrag an die Träger der Regionalplanung zur Hinwirkung auf einen flächensparenden, effizienten und umweltverträglichen Ausbau der Nutzung der Erneuerbaren Energien (Kapitel 5.1 Energieversorgung),
– dezentrale Konzentration der Windenergienutzung durch Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten (Kapitel 5.1 Energieversorgung).
Einbindung von Strategien zum Klimaschutz und zur vorausschauenden Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Veranlassung
Der Klimawandel stellt eine der großen Herausforderungen für unsere heutige Gesellschaft sowie für zukünftige Generationen dar.
Um diese Herausforderung bewältigen zu können, ist es erforderlich
– die Möglichkeiten zur Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes durch eine angepasste Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung sowie den Ausbau Erneuerbarer Energien und damit verbundene Netzanpassungsmaßnahmen und die Entwicklung von Kohlenstoffspeichern und -senken konsequent zu nutzen und,
– Anpassungsmaßnahmen, die eine Bewältigung der Folgen des Klimawandels befördern, zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Risikovorsorge durch Anpassung an die Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Extremwetterlagen (Hitze, Starkregen, Sturm) sowie Anpassung an den Landschaftswandel und an eine mögliche Einschränkung der Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen.
Von den Auswirkungen des Klimawandels sind viele Bereiche der natürlichen Umwelt, wie Wasser, Natur und Landschaft, des sozialen Umfeldes und der menschlichen Gesundheit, aber auch der Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und des Tourismus betroffen. Die komplexen Veränderungen und absehbaren Nutzungskonflikte erfordern schon jetzt strategische und integrative Planungsansätze, wie sie die Raumordnung als fach- und raumübergreifende Planung liefern kann.
Dass sich die Raumordnung der Koordinationsverantwortung bei der Bewältigung des Klimawandels stellen will, wird auch in dem Grundsatz des Raumordnungsgesetzes nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG deutlich, wonach den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen ist, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.
Regionale Klimaprojektionen zeigen, mit welchen Auswirkungen des Klimawandels in Sachsen zu rechnen ist (vergleiche Kapitel 1.3 „Künftige Herausforderungen: Klimawandel in Sachsen“ der Anlage A 2 „Umweltbericht mit Klimacheck“):
– deutliche Erwärmungstendenz im 21. Jahrhundert
–
weniger Frosttage, weniger Schnee im Winter,
–
häufigere und längere Hitzeperioden im Sommer,
– generelle Abnahme des Jahresniederschlages
–
insbesondere zunehmende Sommertrockenheit,
–
Rückgang der Niederschläge, vor allem in Nord- und Ostsachsen (eine sich von Westen nach Osten verschärfende Abnahme der Wasserbilanz),
– häufigeres Auftreten von Extremereignissen.
Handlungsschwerpunkte:
Energiesparende, integrierte Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung durch:
– räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung),
– Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit der Verkehrsinfrastruktur (Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung und Kapitel 3 Verkehrsentwicklung).
Klimaverträgliche Energieversorgung durch:
– Sicherung geeigneter Flächen für die Windenergienutzung entsprechend den neuen Zielstellungen der sächsischen Energie- und Klimapolitik (Kapitel 5.1 Energieversorgung),
– Auftrag zur Erstellung Regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte als Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation und Kapitel 5.1 Energieversorgung).
Entwicklung natürlicher Kohlenstoffspeicher und -senken durch:
– Vorgaben für die Sicherung/Entwicklung/Renaturierung von Feuchtgebieten und Mooren (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft),
– Vorgaben zu Waldmehrung und Waldumbau zu standortgerechten Mischwäldern mit einer hohen Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels unter Verwendung eines hinreichenden Anteils standortheimischer Baumarten (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft),
– Hinwirkung auf die Stabilisierung der Umweltsituation landwirtschaftlich genutzter Böden (Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft).
Vorbeugender Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge durch:
– Sicherung und Rückgewinnung von Retentionsräumen und Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in der Landschaft (Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser, Hochwasserschutz),
– Risikovorsorge in potenziellen Überflutungsbereichen, die bei Versagen bestehender Hochwasserschutzeinrichtungen oder Extremhochwasser überschwemmt werden können (Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz),
– technische Schutzmaßnahmen wie Deiche, Hochwasser- und Regenrückhaltebecken, sonstige Hochwasserschutzanlagen (Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz).
Minimierung bioklimatischer Belastungen, insbesondere in Siedlungsbereichen, durch:
– Schutz und Entwicklung klimawirksamer Ausgleichsräume (Kapitel 4.1.4 Siedlungsklima),
– räumliche Steuerung der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung (Kapitel 2.2 Siedlungsentwicklung und Kapitel 3 Verkehrsentwicklung),
– räumliche Prioritätensetzung der Waldmehrung in Bezug auf Siedlungsbereiche (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft),
– Fortsetzung klimarelevanter Siedlungsstrukturen innerhalb des Siedlungsgefüges (Kapitel 4.1.4 Siedlungsklima).
Sicherung der Wasserversorgung durch:
– nachhaltige Sicherung geeigneter Grundwasservorkommen zur öffentlichen Wasserversorgung (Kapitel 5.2 Wasserversorgung),
– Unterstützung der Erhaltung beziehungsweise der Verbesserung des Wasserhaushaltes der Böden (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft, Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz, Kapitel 4.1.3 Bodenschutz, Altlasten und Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft).
Anpassung der Land- und Forstwirtschaft durch:
– Hinwirkung auf räumliche Schwerpunktsetzung von Anpassungsmaßnahmen der Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels (Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft),
– Vorgaben für den Waldumbau zu standortgerechten Mischwäldern mit einer hohen Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels und landesweite räumliche Schwerpunktsetzung (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft).
Ermöglichung von Wanderungsbewegungen für Tiere und Pflanzen durch:
– den Ausbau des großräumig übergreifenden Biotopverbundsystems (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft),
– Sicherung von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft),
– Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Quellbereichen, Fließ- und Standgewässern mit ihren Auen und Ufern (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft),
– Erhaltung beziehungsweise Neuanlage von landschaftsprägenden Gehölzen und Baumbeständen an Straßen, Wegen und Gewässern (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft),
– Erhaltung beziehungsweise Renaturierung/Revitalisierung von grundwasserabhängigen Landökosystemen und Mooren (Kapitel 4.1.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft),
– Schwerpunktsetzung für Waldmehrungsgebiete (Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft),
– Beitrag der Landwirtschaft zur Eindämmung des Biodiversitätsverlustes (Kapitel 4.2.1 Landwirtschaft).
Darüber hinaus erfolgt mit der Durchführung eines Klimachecks im Rahmen der Umweltprüfung eine Prüfung aller landesplanerischen Festlegungen auf ihre Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels (siehe Anhang A 2 Umweltbericht).