Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesentwicklungsplan 2013
Landesentwicklungsplan 20133.7 Güterverkehr
Stand: 26.08.2026
3.7 Güterverkehr
G 3.7.1
Güterfernverkehre sollen mittels Terminals für den kombinierten Verkehr von der Straße auf den Verkehrsträger Schiene verlagert werden. Güternahverkehre sollen durch Ausnutzung alternativer Verkehrsträger und innovativer Technologien möglichst umwelt- und stadtverträglich erfolgen.
Z 3.7.2
Die Güterverkehrszentren (GVZ) Leipzig, Dresden und Südwestsachsen sind bedarfsgerecht zu entwickeln.
Z 3.7.3
Die Terminals für den kombinierten Verkehr sind bedarfsgerecht auszubauen.
G 3.7.4
Die bestehenden Zugangsstellen zum Schienengüterverkehr sollen erhalten werden.
Begründung zu 3.7 Güterverkehr
zu Grundsatz 3.7.1
Dem Anstieg des Güterverkehrs ist auch durch eine Verlagerung des Güterverkehrs auf den umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene zu begegnen. Dazu sind Terminals für den kombinierten Verkehr erforderlich. Insbesondere die Güterfernverkehre eignen sich systembedingt besonders für eine Verlagerung auf den Verkehrsträger Schiene und gegebenenfalls das Binnenschiff. Eine Verlagerung mindert insbesondere auch potenzielle Klima- und Umweltwirkungen des Güterverkehrs. Im Nahverkehr können insbesondere durch alternative Verkehrsträger (zum Beispiel Güterstraßenbahn) und innovative Technologien (Elektromobilität) umwelt- und stadtverträgliche Wirtschaftsverkehre gefördert werden. Unter stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr wird insbesondere ein auf Emissionsreduktion ausgerichteter und auf Hauptverkehrsachsen gebündelter Verkehr verstanden, welcher auch städtebauliche Aspekte berücksichtigt.
zu Ziel 3.7.2
Die Güterverkehrszentren (GVZ) in Sachsen sind Dienstleister für die private Wirtschaft und hier insbesondere für den Logistiksektor. Sie erschließen und entwickeln Gewerbeflächen, erarbeiten Vermarktungsmodelle, bieten Beratungs- und Finanzierungsservices sowie die Projektsteuerung an und dienen damit auch der Wirtschaftsförderung. Die Güterverkehrszentren sind Konzentrationspunkte der Güterverkehrsströme hinsichtlich Bündelung, Umschlag und Verteilung sowie neuer Lager- und Umschlagstechnologien.
zu Ziel 3.7.3
Derzeit haben die Terminals für den kombinierten Verkehr in den GVZ jeweils folgende Kapazitäten: Leipzig 160 000 TEU (twenty foot equivalent unit), Dresden 90 000 TEU und Glauchau 30 000 TEU. Die Umschlagszahlen betrugen im Jahr 2011 circa 144 000 TEU in Leipzig und circa 40 000 TEU in Dresden. Das Terminal in Glauchau ging am 12. Oktober 2010 in Betrieb. Die ersten Ergebnisse und Prognosen zeigen, dass das Terminal an seine Kapazitätsgrenze gelangt. Um eine bedarfsgerechte Entwicklung des kombinierten Verkehres in Südwestsachsen zu gewährleisten, ist mittelfristig ein weiterer Standort in Südwestsachsen zu prüfen.
zu Grundsatz 3.7.4
Sachsen verfügt über eine relativ hohe Anzahl von Zugangsstellen (Betriebsstellen, Gleisanschlüsse und öffentliche Ladestellen) zum Schienengüterverkehr. Diese ermöglichen auch den Zugang zu den europäischen Güterverkehrskorridoren und tragen zur Verlagerung von Güterverkehr auf den Verkehrsträger Schiene bei. Der Erhalt der Zugangsstellen für den nicht über die KV-Terminals abzuwickelnden Schienengüterverkehr (Ganzzüge, Wagengruppen und Wagenladungen) ist daher anzustreben. Durch logistische Dienstleistungen unter Nutzung der Eisenbahn kann darüber hinaus auch für Unternehmen ohne Gleisanschluss der Zugang zu den europäischen Güterverkehrskorridoren gewährleistet werden.