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Landesentwicklungsplan 2013

3.2 Straßenverkehr

Stand: 26.08.2026

Sachsen

3.2 Straßenverkehr

G 3.2.1

Die vorhandene Straßeninfrastruktur soll zur Gewährleistung eines funktionsfähigen und standardgerechten Netzes erhalten und verbessert werden. Bestehende Lücken sollen bei Bedarf geschlossen werden.

Z 3.2.2

Die Neubaustrecke der Autobahn A 72 Chemnitz – Leipzig (A 38) ist schnellstmöglich zu realisieren. Die Fortführung ab der Autobahn A 38 bis zur Anschlussstelle Leipzig/Connewitz ist bedarfsgerecht zu realisieren.

Z 3.2.3

Die in der Karte 4 festgelegten Bundesautobahnabschnitte sind sechsstreifig auszubauen.

Z 3.2.4

Die als Trassen Ausbau festgelegten Abschnitte bestehender Bundesstraßen sind von zwei auf vier Fahrstreifen auszubauen.

Z 3.2.5

Die als Trassen Neubau festgelegten Neubaumaßnahmen von Bundes- und Staatsstraßen sind bedarfsgerecht zu realisieren.

G 3.2.6

Die als Korridore festgelegten Neubaustrecken von Bundes- und Staatsstraßen und symbolhaft festgelegten Straßenverlegungen, Bahnübergangsbeseitigungen und Ortsumgehungen sind bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Z 3.2.7

Bei der Fortschreibung der Regionalpläne sind die in Karte 4 als Korridore festgelegten Neubaustrecken und symbolhaft festgelegten Straßenverlegungen, Bahnübergangsbeseitigungen und Ortsumgehungen auf Grundlage der aus den Fachplanungen vorliegenden Trassen raumordnerisch zu sichern.

Begründung zu 3.2 Straßenverkehr sowie Karte 4

Das Straßennetz ist wichtiger Bestandteil eines integrierten und vielfach verzweigten Verkehrssystems. Es trägt die Hauptlast des Verkehrs. Ein Industrie- und Transitland wie Sachsen ist auf ein leistungsfähiges Straßennetz angewiesen.

Der Freistaat besitzt heute ein dichtes, weit verzweigtes Straßennetz für den überörtlichen Verkehr. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden umfangreiche Investitionen in dieses Netz getätigt. Damit verfügt der Freistaat Sachsen im Wesentlichen über eine bedarfsgerechte Straßenverkehrsinfrastruktur. In den kommenden Jahren gilt es, diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, der öffentlichen Haushalte (Folgekosten), der Minderung der Flächenneuinanspruchnahme und der Eingriffe in Natur und Landschaft zu optimieren und zu erhalten sowie Netzlücken bei Bedarf zu schließen.

Als Folge der EU-Erweiterung sind die Komplettierung der Straßenverbindungen im Verlauf der überregionalen Verbindungsachsen und die Einbindung in die transeuropäischen Straßennetze von besonderer Bedeutung. Die zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtungsbeziehungen mit den Nachbarstaaten Sachsens erfordern weiter die Erhöhung der Durchlässigkeit der EU-Binnengrenze zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik. Ein funktionstüchtig ausgebautes Straßennetz ist darüber hinaus erforderlich, um den ländlichen Raum zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in das sächsische Verkehrssystem zu integrieren.

Der prognostizierten Verkehrsnachfrage soll durch ein funktionstüchtiges und leistungsfähiges Straßennetz Rechnung getragen werden. Die bedarfsgerechte Entwicklung des klassifizierten Straßennetzes in Sachsen muss außer wirtschaftlichen Aspekten auch netzkonzeptionelle Überlegungen einschließen.

Die geplanten Aus- und Neubauvorhaben im Bundesfern- und Staatsstraßennetz orientieren sich am Verlauf der überregionalen und regionalen Achsen. Notwendigkeit und Umfang der Maßnahmen leiten sich aus der Verbindungsfunktion und den bestehenden Verkehrsverhältnissen, der Entwicklung der Siedlungstätigkeit, den Anforderungen der Wirtschaft sowie den Belangen des Umweltschutzes und der Agrarstruktur ab. Die Schließung der letzten Lücken und der genannte Ausbau im Netz der sächsischen Bundesautobahnen ist von besonderer verkehrspolitischer Dringlichkeit, da die hohe Effizienz und Verkehrssicherheit der Bundesautobahnen entscheidend zur Entlastung der nachgeordneten Netze beitragen.

Die Auswahl der raumordnerisch zu sichernden Bundesfernstraßenprojekte beruht auf dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen [ Fernstraßenausbaugesetz – FStrAbG ] in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 [BGBl. I S. 201], geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 [BGBl. I S. 2833, 2852]). In Abstimmung mit dem BMVBS werden die Maßnahmen „B 93 Schneeberg – Bgr. D/CZ“ und „B 160 Hoyerswerda/Wojerecy – Weißwasser/Běła Woda“ nicht in die raumordnerische Sicherung übernommen.

Der Bund schreibt derzeit den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 fort und folgend die Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz . Im Ergebnis sind Änderungen bei den Bundesfernstraßenprojekten auch in Sachsen möglich. Die Straßenneubauvorhaben „B 156 – OU Bluno/Bluń“ und „B 97 – OU Ottendorf-Okrilla (mit V. AS Hermsdorf)“ sind im aktuellen Bedarfsplan nicht enthalten. Auf Grund der Situation in den Ortslagen sollen diese bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes angemeldet werden.

Soweit sich nach Abschluss des neuen Bundesverkehrswegeplanes Vorhaben ergeben, die durch den LEP noch nicht berücksichtigt sind, ist landesplanerisch zu prüfen, inwieweit diese anhand der aus der Fachplanung vorliegenden Planungsstände gemäß § 8 Abs. 5 Nr. 3 ROG raumordnerisch gesichert werden können. Im LEP 2013 berücksichtigte Vorhaben, für die nach Abschluss des neuen Bundesverkehrswegeplanes kein Bedarf mehr festgestellt wird, sind ebenfalls landesplanerisch daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie noch der raumordnerischen Sicherung bedürfen.

Für den Bereich der Staatstraßen wird der Neubaubedarf im Landesverkehrsplan dargestellt. Für die angestrebte Realisierung werden diesen Neubauvorhaben im Landesverkehrsplan Dringlichkeitsstufen zugeordnet.

zu Grundsatz 3.2.1

Die Zustandserfassungen und -bewertungen der Staatsstraßen einschließlich Ingenieurbauwerke haben den Bedarf einer systematischen Erhaltungsstrategie aufgezeigt. Die Erhaltung der Infrastruktur ist ein Schwerpunkt des zukünftigen Handelns.

Zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur zählen auch die Beseitigung von schienengleichen Bahnübergängen an Bundes- und Staatsstraßen zur Reduzierung von Unfallgefahren und Verkehrsbehinderungen sowie zur Erhöhung der Durchlassfähigkeit im Straßennetz.

Durch den Einsatz von Telematiksystemen zur Verkehrsorganisation kann die Flüssigkeit des Verkehrs erhöht und gleichzeitig zur Reduzierung der Umwelteinflüsse des Straßenverkehrs beigetragen werden.

zu Ziel 3.2.2

Die in Bau befindliche BAB A 72 von Chemnitz nach Leipzig verbindet innerhalb der Metropolregion Mitteldeutschland die beiden sächsischen Oberzentren hochwertig. Sie entlastet die Ortschaften entlang der B 95 und schafft die notwendige Straßenverkehrsinfrastruktur für die Metropolregion, insbesondere für die Automobilstandorte und deren Zulieferer und die Erreichbarkeit des internationalen Flughafens Leipzig/Halle aus dem südsächsischen Raum. Folgende Autobahnabschnitte werden in Karte 4 festgelegt:

Autobahnabschnitte Karte 4 Straße Projektbezeichnung Bedarf

Straße Projektbezeichnung Bedarf

A 72 AS N Borna (B 176) – AS Rötha (B95)(BA 5.1) VB

A 72 AS Rötha (B95) – AK A 38/A 72 (BA 5.2) VB

A 72 AK A 38/A 72 – AS Leipzig/Connewitz WB*

zu Ziel 3.2.3

Bei den genannten Autobahnabschnitten handelt es sich um Bereiche mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Zur Erhöhung der Sicherheit und Vermeidung von Engpässen wird ein weiterer Ausbau erforderlich.

weiterer Ausbau Straße Projektbezeichnung Bedarf

Straße Projektbezeichnung Bedarf

A 14 AS Leipzig/Ost – AD A 14/A 38 VB

A 72 AS Chemnitz-Süd – AS Stollberg-West WB

A 72 AS Stollberg-West – AS Zwickau-Ost WB

zu Ziel 3.2.4

Für die in Karte 4 zum Ausbau vorgesehenen Bundesstraßen wird zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein weiterer Ausbau erforderlich.

weiterer Ausbau Straße Projektbezeichnung Bedarf

Straße Projektbezeichnung Bedarf

B 92 Plauen – A 72 VB

B 94 Reichenbach – A 72 VB

B 101 Ortsumgehung Freiberg – Brand-Erbisdorf VB

B 173 Plauen – A 72 WB

zu Ziel 3.2.5

Bei den Neubaumaßnahmen der in der Karte 4 festgelegten Trassen von Bundesfernstraßen handelt es sich um Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs (VB), Maßnahmen des weiteren Bedarfs (WB) und Maßnahmen des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen.

Im Gegensatz zu den Bundesfernstraßen trägt die Baulast für die Staatsstraßen der Freistaat Sachsen. Für den Bedarf an Neubaumaßnahmen von Staatsstraßen bildet der Landesverkehrsplan Sachsen die Grundlage.

Soweit bereits planfestgestellte oder linienbestimmte Trassenverläufe vorlagen, wurden diese bei der zeichnerischen Trassenfestlegung entsprechend der Maßstabsebene des Landesentwicklungsplanes berücksichtigt.

Mit der Ergänzung des Bundesfern- und Staatsstraßennetzes in Sachsen wird die gute Erreichbarkeit aller Teilräume gewährleistet. Damit wird eine räumlich ausgewogene, langfristig wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur gefördert. Durch die ausgewiesenen Neubaumaßnahmen im Bundes- und Staatsstraßennetz des Freistaates Sachsen werden die Zentralen Orte funktionsgerecht verbunden und die Erreichbarkeit des Autobahnnetzes verbessert.

Der Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen verbessert den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit sowohl auf der freien Strecke als auch in den Ortslagen. Die Trassen der Neubaumaßnahmen werden – soweit sie fachplanerisch bereits konkretisiert sind – als Trassen Neubau in Karte 4 festgelegt.

Für folgende Bundesstraßenneubauvorhaben werden in Karte 4 Trassen Neubau festgelegt:

Bundesstraßenneubauvorhaben in Karte 4 Straße Projektbezeichnung Bedarf

Straße Projektbezeichnung Bedarf

B 2 Ortsumgehung Bad Düben/Wellaune VB

B 6 Verlegung Dresden-Cossebaude VB

B 7 Verlegung nördl. Frohburg (Teil SN) o. AS A 72 VB

B 95 Ortsumgehung Burkhardtsdorf VB

B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda/Wojerecy VB

B 101 Verlegung in Aue (B 101 – B 169) VB

B 101/B 173 Ortsumgehung Freiberg VB

B 107 Ortsumgehung Grimma (3. BA) VB

B 107 Ebersdorf (B 169) – Südverbund Chemnitz (S 236) VB

1. BA Südverbund Chemnitz (S 236) – B 173 VB

2. BA B 173 – Ebersdorf (B 169) VB

B 156 Ortsumgehung Malschwitz/Niedergurig / Malešecy/Delnja Hórka VB

B 169 B 6 – Salbitz VB

B 169 Ortsumgehung Göltzschtal VB

B 172 Ortsumgehung Pirna 3. BA VB

B 173 Verlegung in Flöha VB

B 178 A 4 – S 112 (Nostitz/Nosaćicy) VB

B 178 Niederoderwitz – Zittau VB

B 180 Ortsumgehung Thalheim WB*

B 181 A 9 – Stadtgrenze Leipzig VB

B 2 Ortsumgehung Krostitz/Krensitz WB

Für folgende Staatsstraßenneubauvorhaben werden in Karte 4 Trassen Neubau festgelegt:

Staatsstraßenneubauvorhaben in Karte 4 Straße Projektbezeichnung

Straße Projektbezeichnung

S 38 Ortsumgehung Wermsdorf (S 38)

S 84 Neubau Niederwartha-Meißen BA 2.2 (Knotenpunkt Naundorfer Straße bis S 82)

S 84 Neubau Niederwartha-Meißen 3. BA

S 94 Ortsumgehung Bernsdorf

S 95 Ortsumgehung Kamenz/Kamjenc (Südspange)/S 100

S 106 Ortsumgehung Bautzen/Budyšin Südumgehung, 2. BA

S 111 Südwestumgehung Görlitz/Zhorjelc 1. BA, B 6 – S 111

S 111 Südwestumgehung Görlitz/Zhorjelc 2. BA, (OU Kunnerwitz)

S 177 Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf

S 177 Verlegung südlich Großerkmannsdorf

S 177 Radeberg – A 4

S 200 Ortsumgehung Mittweida

S 222 (B 101) Ortsumgehung Wolkenstein/Falkenbach

S 241 Ortsumgehung Niederfrohna

S 282 Ortsumgehung Kirchberg

S 288 Verlegung nördl. Glauchau

S 289 Verlegung Neukirchen

S 289 Verlegung nördl. Werdau

S 289 Verlegung Fraureuth/Ruppertsgrün

S 298 Ortsumgehung Brockau

S 298 Ortsumgehung Kleingera

S 309 Ortsumgehung Posseck

zu Grundsatz 3.2.6

Für Neubaumaßnahmen des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen und des Landesverkehrsplanes, für die seitens der Fachplanung die Planungen erst noch weiter zu konkretisieren sind, werden Korridore festgelegt.

Für folgende Bundesstraßenneubauvorhaben werden in Karte 4 Korridore festgelegt:

Bundesstraßenneubauvorhaben in Karte 4/Korridore Straße Projektbezeichnung Bedarf

Straße Projektbezeichnung Bedarf

B 96 Verlegung Eibau – B 178 WB*

B 96n Lgr. SN/BB – Hoyerswerda/Wojerecy VB

B 97 Bernsdorf – Lauta WB*

B 169 Salbitz – Döbeln (A 14) WB*

B 96 Groß Särchen/Wulke Ždžary – Königswartha/Rakecy WB

B 156 Uhyst/Delni Wujězd – Boxberg/Hamor WB

Für folgende Staatsstraßenneubauvorhaben werden in Karte 4 Korridore festgelegt:

Staatsstraßenneubauvorhaben in Karte 4/Korridore Straße Projektbezeichnung

Straße Projektbezeichnung

S 142 Verlegung Querverbindung B 96 – S 148n

S 247 Verlegung westl. Lunzenau

S 247 Verlegung in Lunzenau

S 289 Verlegung Römersgrün

Die in Karte 4 festgelegten Korridore sind bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Der Korridor für die Abschnitte der B 87n wird entsprechend dem Regionalplan Westsachsen nachrichtlich dargestellt. Die Abschnitte (B 87 Leipzig-Mitte [A14] – südlich Eilenburg; südlich Eilenburg – nördlich Eilenburg; nördlich Eilenburg – südlich Torgau; südlich Torgau – nördlich Torgau) sind bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ebenfalls zu berücksichtigen.

In Karte 4 sind nachfolgende Straßenverlegungen, Bahnübergangsbeseitigungen und Ortsumgehungen unter dem Begriff Neubaumaßnahmen zusammengefasst und symbolhaft festgelegt.

Diese Neubaumaßnahmen im Zuge von Bundes- beziehungsweise Staatsstraßen sind bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Neubaumaßnahmen Straße Projektbezeichnung Bedarf

Straße Projektbezeichnung Bedarf

B 2 Ortsumgehung Bad Düben 2. BA WB*

B 2 Ortsumgehung Krostitz/Hohenossig VB

B 2 Ortsumgehung Groitzsch/Audigast WB*

B 2 Ortsumgehung Schönwölkau/Lindenhayn WB

B 6 Verlegung in Machern VB

B 6n Ortsumgehung Bad Düben WB*

B 6n Ortsumgehung Kossa/Görschlitz und Pressel mit Verlegung WB*

B 6n Verlegung sw Torgau WB*

B 95 Ortsumgehung Thum/Ehrenfriedersdorf VB

B 98 Ortsumgehung Thiendorf VB

B 98 Ortsumgehung Schönfeld VB

B 98 Ortsumgehung Wildenhain WB*

B 101 Ortsumgehung Lauter VB

B 101 Ortsumgehung Annaberg-Buchholz WB*

B 101 Ortsumgehung Schlettau WB*

B 101 Ortsumgehung Brand-Erbisdorf WB*

B 115 Ortsumgehung Krauschwitz/Krušwica, 1. BA VB

B 115 Ortsumgehung Krauschwitz/Krušwica, 2. BA VB

B 169 Ortsumgehung Lichtensee VB

B 169 Ortsumgehung Gröditz VB

B 173 Ortsumgehung Mülsen VB

B 173 Ortsumgehung Bernsdorf VB

B 173 Teilortsumgehung Reichenbach VB

B 173 Ortsumgehung Oberlungwitz/Mittelbach VB

B 173 Ortsumgehung Oederan WB*

B 174 Ortsumgehung Großolbersdorf/Hohndorf VB

B 174 Ortsumgehung Marienberg/Reitzenhain VB

B 6 Ortsumgehung Kühren WB

B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld WB

B 98 Ortsumgehung Glaubitz WB

B 101 Ortsumgehung Scheibenberg WB

B 107 Ortsumgehung Trebsen WB

B 107 Teilortsumgehung Colditz (mit Neubau Muldebrücke) WB

B 107 A 4 – Ebersdorf (B 169) VB

B 169 Ortsumgehung Rossau/ Greifendorf WB

B 169 Ortsumgehung Schlema WB

B 169 Aue (Bahnhofsbrücke – S 222) WB

B 170 Ortsumgehung Dippoldiswalde – Altenberg WB

B 171 Teilortsumgehung Olbernhau WB

B 171 Ortsumgehung Zöblitz WB

B 173 Ortsumgehung Mohorn WB

B 175/B 180 Ortsumgehung Waldenburg, 2. BA WB*

B 175/B 180 Ortsumgehung Waldenburg, 3. BA WB

B 175 Ortsumgehung Rochlitz WB

B 182 Ortsumgehung Strehla WB

B 182 Ortsumgehung Dommitzsch/Greudnitz, Wörblitz, Proschwitz WB

B 282 Ortsumgehung Mehltheuer WB

B 282 Ortsumgehung Mühltroff WB

B 282 Ortsumgehung Syrau WB

B 283 Verlegung in Aue WB

B 97 Ortsumgehung Ottendorf-Okrilla (m. V AS Hermsdorf)

B 156 Ortsumgehung Bluno/Bluń

Neubaumaßnahmen Straße Projektbezeichnung

Straße Projektbezeichnung

S 1 Ortsumgehung Grebehna

S 11 Verlegung / Bahnübergang (BÜ) in Grimma

S 25 Ortsumgehung Beilrode

S 32 Ortsumgehung Lommatzsch, 1. BA, Teil 2 (Verbindung S 85 – S 32 östlich Lommatzsch)

S 36 Verlegung westl. Wilsdruff

S 65 Verlegung südl. Groitzsch

S 80 Verlegung/Ausbau Weinböhla

S 84 Neubau Niederwartha – Meißen 4. BA

S 88 Ausbau Röderau mit Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ)

S 88 Verlegung östlich Nünchritz bis S 40

S 91 Ortsumgehung Radeburg (Westumfahrung)

S 95 Ortsumgehung Pulsnitz

S 106 Südumgehung Bautzen/Budyšin, 3. BA (B 96 bis B 6)

S 121 Verlegung westl. Rothenburg neu: BÜ-Beseitigung Horka

S 127 Zubringer Grenzübergang Deschka (D/PL)

S 129 Verlegung Wendisch Paulsdorf (BÜ-Beseitigung)

S 177 Ortsumgehung Seifersdorf

S 192 Ortsumgehung Grumbach

S 216 Neubau Olbernhau – BGr D/CZ

S 242 Verlegung Wüstenbrand

S 242 Ortsumgehung Burgstädt/Taura

S 288 Verlegung zwischen S 289 und B 93 bei Waldsachsen

S 289 Ortsumgehung Gablenz

S 293n Neubau nordwestlich von Zwickau zwischen B 175 und B 93 Teilabschnitt 1: B 175 – S 290

S 293n Neubau nordwestlich von Zwickau zwischen B 175 und B 93 Teilabschnitt 2: S 290 – B 93

S 302 Ortsumgehung Schöneck

S 304 Ortsumgehung Grünbach

S 306 Verlegung in Bad Elster

zu Ziel 3.2.7

Liegen für die Neubaumaßnahmen gemäß G 3.2.6 zum Zeitpunkt der Fortschreibung eines Regionalplanes fortgeschrittene Planungen für die Trassenwahl (Linienbestätigung; abgeschlossene Vorplanungen mit Beteiligung Träger öffentlicher Belange; abgeschlossene Raumordnungsverfahren) vor, sind diese Trassen raumordnerisch in dem jeweiligen Regionalplan grundsätzlich als Vorranggebiete festzulegen. Soweit die fachplanerisch vorliegenden Planungsstände oder andere Gründe eine Sicherung als Vorranggebiete nicht zulassen, sollen unter Berücksichtigung aller raumordnerischen Belange Vorbehaltsgebiete festgelegt werden.

§ 2