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Landesentwicklungsplan 2013

3.1 Mobilität und integrierte Verkehrs- und Raumentwicklung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

3.1 Mobilität und integrierte Verkehrs- und Raumentwicklung

G 3.1.1

Die Verkehrsinfrastruktur in Sachsen soll so entwickelt werden, dass ein effizientes und leistungsfähiges Verkehrssystem entsteht, welches eine nachhaltige Mobilität für alle Einwohner und die Belange der Wirtschaft berücksichtigt. Dazu soll im Rahmen einer integrierten Verkehrs- und Raumentwicklung

die Verkehrsinfrastruktur in allen Teilräumen Sachsens unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und der daraus resultierenden regional unterschiedlichen Entwicklung der Verkehrsnachfrage umweltschonend angepasst und weiterentwickelt,

die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsarten und für alle Verkehrsteilnehmer erhöht,

eine effiziente und stärker verkehrsträgerübergreifende Vernetzung auch durch den Einsatz moderner intermodaler Verkehrsmanagementsysteme erreicht,

durch innovative verkehrspolitische Lösungen sowie technologische Innovationen, wie die Entwicklung der Elektromobilität oder anderer alternativer Antriebstechnologien, eine nachhaltige Mobilität gewährleistet,

Sachsens Position als Logistikstandort und als Drehscheibe innerhalb Europas durch die Verknüpfung mit dem nationalen und europäischen Verkehrsnetz weiter gestärkt und ausgebaut,

beim Neubau von Verkehrsinfrastruktur auf eine effiziente Flächennutzung und eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme geachtet,

die Erreichbarkeit und Verknüpfung der Zentralen Orte, insbesondere auch durch den ÖPNV, bedarfsgerecht gewährleistet,

durch Verknüpfungsstellen räumliche und zeitliche Übergangsmöglichkeiten zwischen dem motorisierten Individualverkehr, dem öffentlichen Fernverkehr und ÖPNV und dem Radverkehr erhalten und weiterentwickelt,

die Erreichbarkeit auch peripherer ländlicher Räume durch flexible Bedienformen und innovative Mobilitätskonzepte im ÖPNV sowie eine Anpassung von Straßenausbau- und anderen technischen Standards gesichert

werden.

Begründung zu 3.1 Mobilität und integrierte Verkehrs- und Raumentwicklung

zu Grundsatz 3.1.1

Ein effizientes und leistungsfähiges Verkehrssystem ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des Freistaates Sachsen als zukunftsfähiger Lebens- und Wirtschaftsraum. Dabei ist den Mobilitätserfordernissen der Bürgerinnen und Bürger ebenso Rechnung zu tragen wie den Anforderungen der Produktions- und Distributionsprozesse der Wirtschaft. Bedarfsgerecht ausgebaute und instand gehaltene sowie optimal vernetzte Verkehrswege sind ein wichtiger Standortfaktor für Sachsen. Die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur steht in enger Wechselbeziehung zur Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen im Freistaat Sachsen. In Konsequenz ist eine integrierte Verkehrs- und Raumentwicklung anzustreben, die die wirtschaftliche, sozial ausgewogene und ökologisch verträgliche Entwicklung befördert und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilräumen Sachsens beiträgt.

Grundsätzlich soll die Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke vermindert werden (vergleiche G 2.2.1.1). Bei der Variantenwahl der Verkehrsvorhaben ist daher die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme neben den Belangen des Naturhaushaltes, den funktionalen Zusammenhängen von Biodiversität (Biotopverbund), land- und forstwirtschaftlichen Belangen, Belangen des Hochwasserschutzes und Belangen der Rohstoffsicherung zu berücksichtigen. Ausgleich oder Ersatz sollen vorrangig durch Maßnahmen zur Entsiegelung erbracht werden.

§ 2