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Landesentwicklungsplan 20131.5 Verbindungs- und Entwicklungsachsen
Stand: 26.08.2026
1.5 Verbindungs- und Entwicklungsachsen
Karte:
Die überregional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind in der Karte 1 „Raumstruktur“ festgelegt.
G 1.5.1
In den überregional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachsen soll unter Berücksichtigung des Leistungsaustausches zwischen den Metropolregionen und den Oberzentren Europas, Deutschlands und Sachsens die Verkehrsinfrastruktur verkehrsträgerübergreifend erhalten und weiter ausgebaut werden.
Z 1.5.2
In den Verbindungs- und Entwicklungsachsen ist der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und weiterer Einrichtungen der Bandinfrastruktur zu bündeln.
Z 1.5.3
In den Regionalplänen sind die überregional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachsen durch regional bedeutsame Verbindungs- und Entwicklungsachsen zu ergänzen.
Z 1.5.4
Die Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind durch die Festlegung von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren zu gliedern und zusammenhängende siedlungsnahe Freiräume sind zu sichern.
Begründung zu 1.5 Verbindungs- und Entwicklungsachsen
Achsen gemäß § 8 Abs. 5 ROG werden als konzeptionelle Instrumente verstanden, die durch die Bündelung von Verkehrs- und Versorgungslinien beziehungsweise Bandinfrastrukturen und eine unterschiedlich dichte Folge von Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet sind.
Die überregional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachsen bilden zusammen mit den Zentralen Orten eine punktaxiale Struktur, die das Grundgerüst der räumlichen Verflechtung und der angestrebten räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes darstellt und die in den Regionalplänen gemäß § 4 Abs. 1 SächsLPlG durch regional bedeutsame Verbindungs- und Entwicklungsachsen weiter konkretisiert und ergänzt wird.
Die Weiterführung von überregional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachsen ist über die Grenzen Sachsens hinweg in Karte 1 angedeutet. Diese Weiterführung findet in der Regel eine funktionale Entsprechung in den benachbarten Bundesländern und Nachbarstaaten, auch wenn dies auf Grund der unterschiedlichen Anwendung des raumordnerischen Instruments der Achsen nicht immer gleichermaßen in den Raumordnungsplänen der benachbarten Bundesländer und Nachbarstaaten festgelegt beziehungsweise dargestellt ist.
zu Grundsatz 1.5.1
Überregional bedeutsame Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind landesweit bedeutende Achsen, die die räumlichen Verflechtungen der sächsischen Verdichtungsräume und Oberzentren mit den Oberzentren und Verdichtungsräumen benachbarter Länder und Staaten sowie die Einbindung in europäische Verkehrsnetze wiedergeben.
Auf Grund des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integrationsprozesses in Europa und darüber hinaus ist es erforderlich, Sachsen in den europäischen Wirtschaftsraum einzubinden und die Wettbewerbsfähigkeit Sachsens zu sichern. Dazu ist in den überregionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen mit ihrer fundamentalen Bedeutung für den Leistungsaustausch innerhalb Deutschlands und Europas die Verkehrsinfrastruktur ausreichend auszubauen. Lücken beziehungsweise langfristig absehbare Engpässe, insbesondere bei den Verkehrsträgern Straße und Schiene, sind zu beseitigen.
Die Festlegung der überregionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen orientiert sich an den Ausbauerfordernissen der Bandinfrastruktur auch unter europäischen Gesichtspunkten. Dabei ist der sich dynamisch entwickelnde Leistungsaustausch zwischen der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland und den benachbarten Metropolregionen von besonderer Relevanz.
Die überregionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen haben vor allem die Aufgaben,
– die sächsischen Verdichtungsräume und Oberzentren miteinander und mit benachbarten Verdichtungsräumen außerhalb Sachsens zu verbinden,
– den von ihnen berührten Gebieten Lagevorteile zu vermitteln sowie strukturelle Entwicklungsimpulse zu geben und
– die Verflechtung Sachsens mit den Nachbarländern und Staaten innerhalb Europas darzustellen.
zu Ziel 1.5.2
Durch weitgehende Bündelungen der überregionalen bedeutsamen Bandinfrastruktur entlang der Verbindungs- und Entwicklungsachsen werden zum einen Eingriffe in bisher unberührte Landschaftsteile minimiert und Zerschneidungseffekte verhindert. Zum anderen sichert die Bündelung leistungsfähiger Verkehrsadern und Leitungsverbindungen im Interesse eines ressourcenschonenden Leistungsaustausches die Funktionsfähigkeit der Verbindungs- und Entwicklungsachsen und verstärkt die von dort ausgehenden Entwicklungsimpulse. So führt die Bündelung zu einer Verbesserung der Standortvoraussetzungen und erhöht die Wirtschaftlichkeit der Infrastruktureinrichtungen. Daher gilt es, bei den Trassenplanungen für Bandinfrastruktureinrichtungen den Bündelungseffekt neben der vorhandenen Raum- und Siedlungsstruktur sowie den Erfordernissen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.
zu Ziel 1.5.3
Das Netz der überregionalen Verbindungs- und Entwicklungsachsen wird durch ein Netz regionaler Verbindungs- und Entwicklungsachsen ergänzt. Regional bedeutsame Verbindungs- und Entwicklungsachsen stellen die räumlichen Verflechtungen von Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren dar. Sie erfüllen im Verdichtungsraum vorrangig Ordnungsfunktionen und im ländlichen Raum vorrangig Erschließungsfunktionen.
Bei der Festlegung der regionalen Achsen durch die Regionalplanung sollte dementsprechend die Anbindung der Mittelzentren an die sächsischen Oberzentren beziehungsweise an Oberzentren benachbarter Bundesländer und Staaten, die Anbindung geeigneter Grundzentren an die Ober- und Mittelzentren in der jeweiligen Planungsregion, der Verlauf schienengebundener Nahverkehrsachsen und vorhandene Bundes- und Staatsstraßen mit regionaler Verbindungsfunktion herangezogen werden.
zu Ziel 1.5.4
Eine durchgehende Bebauung im Bereich der Verbindungs- und Entwicklungsachsen, die auf Grund der Standortattraktivität nahe liegt, gilt es aus Gründen des Landschafts-, Natur- und lokalen Klimaschutzes, der Ortsbildgestaltung und der Erhaltung ortsrandnaher Erholungsflächen zu vermeiden. Dies erfordert ausreichende Freiflächen zwischen den Siedlungseinheiten und die Sicherung der zwischen den Verbindungs- und Entwicklungsachsen liegenden Freiflächen. Dies geschieht im Rahmen der Regionalplanung mit der Festlegung von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren entlang der und zwischen den Achsen (siehe auch Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen).