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Landesentwicklungsplan 2013

1.1. Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung

G 1.1.1

Die Teilräume des Freistaates Sachsen sollen sich in ihren Funktionen so ergänzen, dass sie gemeinsam zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Verbesserung der Lebensqualität im Freistaat Sachsen beitragen.

G 1.1.2

Die lokale und regionale Identität in den Teilräumen soll bewahrt und gestärkt werden. Dabei sind der besondere Charakter des sorbischen Siedlungsgebietes und die Interessen des sorbischen Volkes zu berücksichtigen.

G 1.1.3

Die innerhalb der Teilräume bestehenden unterschiedlichen infrastrukturellen, wirtschaftlichen und naturräumlichen Gegebenheiten und Potenziale sollen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt und durch den abgestimmten Einsatz der Planungsinstrumente sowie durch eine gezielte Regionalentwicklung erschlossen werden.

Z 1.1.4

Bei mit öffentlichen Mitteln geförderten Infrastrukturinvestitionen ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit unter den Bedingungen des demografischen Wandels zu beachten.

Begründung zu 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung

zu Grundsatz 1.1.1

Eine ausgewogene Entwicklung und Zusammenarbeit im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft von Verdichtungsräumen und ländlichem Raum mit seinen Teilräumen ist Grundlage für eine nachhaltige räumliche Entwicklung des gesamten Landes. Für die nachhaltige Raumentwicklung gemäß der Leitvorstellung nach § 2 Abs. 2 ROG bedarf es daher der Funktionsfähigkeit und der Zusammenarbeit aller unterschiedlich strukturierten Teilräume. In beidseitigem Interesse und Verantwortung müssen sich die Verdichtungsräume und der ländliche Raum mit seinen Teilräumen in ihren Funktionen und Potenzialen ergänzen und partnerschaftlich kooperieren (siehe auch Kapitel 1.2 Raumkategorien, Kapitel 1.6 Länderübergreifende Zusammenarbeit und Europäische Metropolregion Mitteldeutschland und Kapitel 2.1 Regionalentwicklung).

zu Grundsatz 1.1.2

Die Bewahrung und Stärkung lokaler und regionaler Identität ist eine wesentliche Säule einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Gesellschaft und trägt zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität in allen Teilräumen bei. Lokale und regionale Identität definiert sich sowohl zum Beispiel durch Ortsbilder, Landschaftsbilder oder regional vorhandene Eigenheiten, aber auch im Sinne eines lokalen oder regionalen Bewusstseins. Zur Bewahrung und Stärkung lokaler und regionaler Identität im Freistaat Sachsen gehört auch, die Belange des sorbischen Volkes und die regionalen Besonderheiten im zweisprachigen sorbischen Siedlungsgebiet zu berücksichtigen. Das sorbische Siedlungsgebiet mit den sorbischen Gemeindenamen ist in Karte 12 dargestellt.

zu Grundsatz 1.1.3

Die gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse führen zu einer zunehmenden sozialen und wirtschaftlichen Verflechtung von Stadtregionen und geringer verdichteten ländlichen Teilräumen. Hinsichtlich der bevölkerungs- und siedlungsstrukturellen Merkmale bestehen zwar weiterhin Unterschiede, die sich auch auf die infrastrukturelle Ausstattung und die Wirtschaftsstruktur auswirken (siehe Kapitel 1.2 Raumkategorien). Wachstum und Schrumpfung von Bevölkerung finden aber sowohl in den Verdichtungsräumen als auch im ländlichen Raum mit seinen Teilräumen im unterschiedlichen Maße, oft auch in räumlicher Nähe, statt. Dabei gelten die wesentlichen, auf die Zukunft gerichteten Herausforderungen (siehe Gliederungspunkt II) für alle Teilräume gleichermaßen, jedoch unterscheiden sich die Rahmenbedingungen und Aufgaben, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Jeder Teilraum braucht seine spezifische raumbezogene und problemorientierte Entwicklungsstrategie, die von den endogenen Potenzialen der jeweiligen Region ausgeht („Stärken stärken“). Die Träger der Regionalplanung sollen dazu beitragen, diese differenzierten Potenziale der Teilräume aufzuzeigen und regionale Partnerschaften mit Strategien (siehe auch Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation), unter anderem Grundlage von regionalen Leitbildern gemäß § 4 Abs. 1 SächsLPlG , zu unterstützen.

zu Ziel 1.1.4

Demografische Veränderungen betreffen, wenn auch im unterschiedlichen Maße, den ländlichen Raum ebenso wie die Verdichtungsräume. Sie berühren alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und verlangen ressort- und ebenenübergreifendes Denken und Handeln. Insbesondere in den Bereichen der technischen und sozialen Infrastruktur führen sich verändernde Nutzerzahlen und -gruppen (zum Beispiel durch die Alterung der Bevölkerung) zu geänderten qualitativen und quantitativen Anforderungen an Einrichtungen und Leistungen.

Die Staatsregierung hat am 11. Januar 2011 einen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines Demografietests gefasst, wonach künftig bei allen relevanten Zuwendungsverfahren sowie bei staatlichen Bauvorhaben die demografische Tragfähigkeit zu prüfen und zu berücksichtigen ist (www.demografie.sachsen.de). Die Berücksichtigung von künftigen demografischen Rahmenbedingungen ist sowohl auf der Ebene des Landes als auch der Regionen und Kommunen eine fach- und ebenenübergreifende Querschnittsaufgabe. Insoweit richtet sich diese Festlegung sowohl an die Maßnahmenträger als auch an die Fördermittelgeber. Die Ermittlung der demografischen Tragfähigkeit von raumbedeutsamen Infrastrukturinvestitionen schließt die Ermittlung des künftigen Bedarfs, der Folge- und Unterhaltungskosten und der Kostenbelastung für künftige Nutzer und somit die Wirtschaftlichkeit ein. Vorhaben unter den Bedingungen des demografischen Wandels können sowohl Vorhaben zur kontrollierten Anpassung an die Auswirkungen des demografischen Wandels sein, wie zum Beispiel zum Umbau der Versorgungsstruktur. Es können aber auch Vorhaben sein, die zur Stabilisierung kommunaler Strukturen beitragen und weiteren Schrumpfungsprozessen entgegensteuern, wie zum Beispiel Maßnahmen für eine bessere Kinder- und Familienfreundlichkeit und zu einem generationenübergreifenden Miteinander. Dabei können Entscheidungen zum Ausbau, zur Anpassung, aber auch zur Gestaltung eines unabwendbaren Rückbaus von Infrastruktur, nur im Ergebnis eines breiten Kommunikationsprozesses mit der Bürgerschaft und lokalen beziehungsweise regionalen Akteuren sowie Kooperationsprozessen getroffen werden, um passfähige lokale, aber auch regional abgestimmte und wirtschaftliche Lösungen zu finden (siehe auch Kapitel 2.1.1 Regionale Kooperation und Kapitel 6 Daseinsvorsorge). Bei der Beurteilung eines Vorhabens hinsichtlich wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Geeignetheit der Planung oder Maßnahme entsprechend der konkreten demografischen Situation sind auch weitere Aspekte, wie Ressourcenschonung, Energieeffizienz, die geografischen Gegebenheiten, sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft heranzuziehen. Bei der Beurteilung der demografischen Tragfähigkeit ist die jeweils gültige Bevölkerungsprognose zu Grunde zu legen. Derzeit gilt die „5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis 2025“ als einheitliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die Raumordnung und die Fachplanungen im Freistaat Sachsen.

§ 2