Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle …Artikel 6 Ausstattung
Stand: 27.08.2026
Das Land Hessen stellt die Räumlichkeiten und die Sachausstattung zur Verfügung, die für den Betrieb der GÜL erforderlich sind. Hierzu zählt auch unterstützendes Personal.