Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und …Eingangsformel
Stand: 26.08.2026
Der Sächsische Landtag hat am 1. September 2010 das folgende Gesetz beschlossen: