Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2009 Nr. 9, S. 418, Fsn-Nr. 601-10.2

Verordnung der Landesdirektion Chemnitz über die Bestimmung von Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen

3 Normen · Ausgangsfassung vom 17.06.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen
  3. § 2 Übergangsbestimmung
  4. § 3 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    30.03.2010 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 30. März 2010 (SächsGVBl. S. 125)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.