Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Medienstaatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Medienstaatsvertrages und des …§ 3 (aufgehoben)
Stand: 26.08.2026
Für § 3 Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Medienstaatsvertrages und des … liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.