Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zu Mitteilungen in Nachlasssachen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zu Mitteilungen …§ 4 (Inkrafttreten)
Stand: 26.08.2026
Für § 4 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zu Mitteilungen … liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.