Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zu Mitteilungen in Nachlasssachen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zu Mitteilungen …

§ 4 (Inkrafttreten)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Für § 4 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zu Mitteilungen … liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 3