Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach …§ 7
Stand: 26.08.2026
Die in der Stadt Rochlitz gelegene und in der Anlage 7 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG -53 Rochlitz wird aufgehoben.