Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach …§ 4
Stand: 26.08.2026
Die in der Gemeinde Claußnitz gelegene und in der Anlage 4 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG -18 Diethensdorf wird aufgehoben.