Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach …§ 1
Stand: 26.08.2026
Das in der Gemeinde Bergen gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG -10 Bergen-Kräuterhaus wird aufgehoben.