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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 9 In-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.

Leipzig, den 6. August 2003

Regierungspräsidium Leipzig

Steinbach

Regierungspräsident

Verkündungshinweis:

Gemäß § 51 Abs. 10 SächsNatSchG ) ist eine Verletzung der Verfahrensvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Verkündung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, bei der höheren Naturschutzbehörde, die die Rechtsverordnung erlassen hat, geltend gemacht wird.

§ 8