Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturparkes „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Stadt Klingenthal
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturparkes …§ 2 Gegenstand der Änderung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-10130/2#abs-1 (1) Eine auf dem Gebiet der Gemarkung Brunndöbra befindliche, unmittelbar nordöstlich an das bestehende Gewerbegebiet Brunndöbra, Falkensteiner Straße, anschließende Fläche wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt. Diese Fläche umfasst jeweils Teilstücke folgender Flurstücke: 796/4, 797/5, 976/5, 800/8, 800/10 und 884/6. Die Größe dieser Fläche beträgt circa 4,5 Hektar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-10130/2#abs-2 (2) Eine auf dem Gebiet der Gemarkung Klingenthal südlich des Bahnhofes Klingenthal und südlich der Markneukirchner Straße in Richtung deutsch-tschechischer Staatsgrenze gelegene Fläche wird aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke oder Flurstücksteile: 716, 717, 720, 721, 723, 726 teilweise, 727, 728 teilweise und 728a. Die Größe dieser Fläche beträgt 2,82 Hektar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-10130/2#abs-3 (3) Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 30. April 2008 im Maßstab 1 : 3 000 und 1 : 2 000 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen. Die Fläche nach Absatz 1 ist in der Flurkarte 1 rot, die Fläche nach Absatz 2 in der Flurkarte 2 grün dargestellt. Die Änderungen der Zonierungsgrenze sind außerdem auf einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 30. April 2008 im Maßstab 1 : 30 000 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf sind die Darstellungen auf den Flurkarten. Die Karten sind Bestandteile der Verordnung.