Gesetze / Systemintegration-und-Vernetzung-Fortbildungsprüfungsverordnung
SIVFPrV§ 4 Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“
Stand: 01.11.2024
Im Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, in unterschiedlichen Anwendungsszenarien vernetzter IT-Systeme, einschließlich Systemen im Umfeld der industriellen Produktion oder der Infrastruktur von Gebäude- und Transportsystemen, Teilkomponenten zu planen, zu vernetzen, in Betrieb zu nehmen und zu testen und den Austausch von Prozessdaten sicherzustellen sowie die Sicherheit des Gesamtsystems zu gewährleisten. Dabei hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie Kunden- und Systemanforderungen analysieren, Netzarchitekturen konzeptionieren sowie Lösungsvorschläge kommunizieren kann. In diesem Rahmen wird aus den Inhalten der folgenden Qualifikationsschwerpunkte geprüft: