Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes 26. Oktober 1999 – 4. April 2000

SHAbfWEinfStV

Art 6 Ratifikation, In-Kraft-Treten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde beim Minister für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hinterlegt ist. Der Minister für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.

Art 5