Gesetze / Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB9uaÄndG(XXXX) Art 2 bis 62
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) Art 2 bis 62 SGB9uaÄndG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.