Gesetze / Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme
SGB3EntGRuhV§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung gilt nicht für das Kurzarbeitergeld.