Gesetze / Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme

SGB3EntGRuhV

§ 3

Stand: 10.06.2019

Bund

Diese Verordnung gilt nicht für das Kurzarbeitergeld.

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