Gesetze / Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
SGB2§51bDatV§ 1 Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Stand: 01.07.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB2%C2%A751bDatV/1#abs-1 (1) Die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben nach § 51b Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zwecke nach § 51b Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch laufend die sich bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergebenden Daten über:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB2%C2%A751bDatV/1#abs-2 (2) Im Rahmen von Absatz 1 Nummer 1 und 2 sind zu erheben:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB2%C2%A751bDatV/1#abs-3 (3) Im Rahmen von Absatz 1 Nummer 3 sind Art und Sitz der zuständigen Agentur für Arbeit, des zuständigen zugelassenen kommunalen Trägers oder des zuständigen kommunalen Trägers, Einnahmen und Ausgaben nach Höhe sowie Einnahme- und Leistungsarten, bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die Bruttoausgaben nach Maßnahmen aufgegliedert zu erheben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB2%C2%A751bDatV/1#abs-4 (4) Im Rahmen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4 sind Angaben über Betriebsnummern oder Name und Anschrift des Betriebes, die Anzahl der gemeldeten und offenen Stellen, die Art der Stellen und deren frühestmöglichen Besetzungstermin, die geforderte Arbeitszeit, den gewünschten Beruf, den Arbeitsort sowie den Wirtschaftszweig des meldenden Betriebes und, sofern es sich um befristete Stellen handelt, die Befristungsdauer zu erheben. Für Ausbildungsstellen sind darüber hinaus Angaben zur Ausbildungseignung des meldenden Betriebes und zum Ausbildungsbeginn zu erheben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB2%C2%A751bDatV/1#abs-5 (5) Im Rahmen von Absatz 1 Nummer 5 sind die Zahl der erhobenen und erledigten Widersprüche, aufgeteilt nach Sachgebieten, die Art der Erledigung sowie die Stattgabegründe zu erheben. Zu erheben ist auch die Zahl der erhobenen und erledigten Klagen, aufgeteilt nach Sachgebieten und der Art der Erledigung.