Änderungen: SGB2§51bDatV
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation. Alle Gesetzesänderungen.
01.07.2023
§ 1 Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
01.01.2023
§ 1 Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende