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Gesetze / Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2005

SGB2§20Abs2Bek

Schlussformel

Stand: 10.06.2019

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

SGB2§20Abs2Bek

Bekanntmachung über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Juli 2005

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/SGB2§20Abs2Bek/schlussformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/SGB2§20Abs2Bek/schlussformel, abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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