Gesetze / SCE-Ausführungsgesetz
SCEAG§ 12 Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans
Stand: 10.06.2019
Die Satzung der Europäischen Genossenschaft kann festlegen, dass die Mitglieder des Leitungsorgans von der Generalversammlung gewählt und abberufen werden.