Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Vereins- und Parteiengesetzzuständigkeitsverordnung · SächsGVBl. 1995 Nr. 9, S. 125, Fsn-Nr. 75-x.2

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Vereinsgesetz und dem Parteiengesetz

5 Normen · Ausgangsfassung vom 29.03.1995 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständige oberste Landesbehörde
  3. § 2 Vollzugsbehörden
  4. § 3 Zuständige Behörden für die Anmeldung von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen
  5. § 4 Bekanntmachung
  6. § 5 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    10.06.2016 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Juni 2016 (SächsGVBl. S. 294)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.