Gesetze / Landesrecht Sachsen / Waldgesetz für den Freistaat Sachsen
SächsWaldG§ 6a Waldfunktionskarte, Waldschadensaufnahme
Stand: 01.01.2023
Die Forstbehörde erarbeitet eine Darstellung der Waldfunktionen (Waldfunktionskarte) und eine Darstellung der Waldschäden, insbesondere der Immissionsschädigung der Wälder im Freistaat Sachsen (Waldschadensaufnahme), und schreibt diese laufend fort.