Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz SächsVwVorG § 5 Stand: 26.08.2026 Sachsen Die §§ 3 und 4 finden keine Anwendung auf Verwaltungsvorschriften, die aus Gründen der Sicherheit nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.