Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
SächsVwVG§ 30 (In-Kraft-Treten)
Stand: 26.08.2026
Für § 30 SächsVwVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.