Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz

SächsVwOrgG

§ 11 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVwOrgG/11#abs-1 (1) Dem Staatsministerium für Kultus sind unmittelbar nachgeordnet

1. die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung und

2. das Landesamt für Schule und Bildung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVwOrgG/11#abs-2 (2) Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung nimmt insbesondere die Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung auf überparteilicher Grundlage wahr. Das Landesamt für Schule und Bildung nimmt die in den jeweiligen Fachgesetzen beschriebenen Aufgaben, die Lehrplanarbeit, Aufgaben im Rahmen von Schulversuchen, Aufgaben der konzeptionellen Fortentwicklung des Schulwesens und Aufgaben der Lehrerbildung einschließlich der Abnahme der Ersten und Zweiten Staatsprüfung wahr.

§ 10 § 12