Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

SächsVermKatG

§ 1 Amtliches Vermessungswesen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVermKatG/1#abs-1 (1) Das amtliche Vermessungswesen umfasst

1. die Landesvermessung,

2. das Liegenschaftskataster einschließlich Katastervermessungen und Abmarkungen sowie

3. den Nachweis der Grenzen des Freistaates Sachsen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVermKatG/1#abs-2 (2) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens sind die Anforderungen der öffentlichen und privaten Nutzer, nationale und europäische Belange sowie der Stand von Wissenschaft und Technik in angemessener Weise zu berücksichtigen.

§ 2