Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Vergabegesetz
SächsVergabeG§ 7 Sicherheitsleistung
Stand: 26.08.2026
Im Anwendungsbereich der VOB ist bei einer Auftragssumme unter 250 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) auf Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung und für Mängelansprüche zu verzichten.