Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Versammlungsstättenverordnung
SächsVStättVO§ 37 Laseranlagen
Stand: 26.08.2026
Auf den Betrieb von Laseranlagen in den für Besucher zugänglichen Bereichen sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden.