Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Technische Prüfverordnung

SächsTechPrüfVO

§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung (SächsHausPrüfVO) vom 2. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 158) außer Kraft.

Dresden, den 7. Februar 2000

Der Staatsminister des Innern

Klaus Hardraht

§ 5