Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Technische Prüfverordnung
SächsTechPrüfVO§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung (SächsHausPrüfVO) vom 2. Mai 1995 (SächsGVBl. S. 158) außer Kraft.
Dresden, den 7. Februar 2000
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht