Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsStrVRVO · SächsGVBl. 2021 Nr. 19, S. 514, Fsn-Nr. 471-4.6

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts

10 Normen · Ausgangsfassung vom 28.04.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständigkeit für das Anhörverfahren zu Großraum- und Schwerlasttransporten
  3. § 2 Zuständigkeit für Ausnahmen vom Verbot beeinträchtigender Werbung und Propaganda sowie verkehrsbeeinträchtigender Einrichtungen
  4. § 3 Zuständigkeit für die Zuteilung des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharingfahrzeugen
  5. § 4 Zuständigkeiten für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises
  6. § 5 Zuständigkeit für die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen im Dienstbereich der Polizei
  7. § 6 Zuständigkeit für die Erteilung und Entziehung der Zulassung von Containern
  8. § 7 Zuständigkeit nach der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung
  9. § 8 Zuständigkeit nach der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung
  10. § 9 Aufsicht
  11. § 10 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 24. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 190)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    16.08.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.08.2024

    SächsGVBl. 2024 S. 847

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).