Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Spielbankengesetz SächsSpielbG § 7 Spielersperre Stand: 26.08.2026 Sachsen Die Eintragung der Spielersperre nach § 8a Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in die Sperrdatei muss unverzüglich erfolgen.