Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Spätaussiedlereingliederungsgesetz

SächsSpAEG

§ 14 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 14 dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 28. Februar 1994

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern

Heinz Eggert

§ 13