Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Spätaussiedlereingliederungsgesetz
SächsSpAEG§ 14 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 14 dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 28. Februar 1994
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert